AGB

Geltungsbereich: Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für sämtliche zwischen APICEM und dem Kunden abgeschlossenen Geschäfte. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die APICEM nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für APICEM unverbindlich, auch wenn APICEM ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Angebote
Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern APICEM diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat, wobei für die generelle Wahrung der Schriftform E-Mail oder Telefax ausreichen. Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch APICEM. Erfolgt eine solche nicht binnen zwei Wochen, ist der Kunde an die Bestellung nicht mehr gebunden.

Liefertermine
Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.

Zahlungsbedingungen
Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich netto. Die Vergütung ist unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzug bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. Des weiteren ist APICEM berechtigt, die gewährten Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung zu widerrufen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde trotz einer vorherigen Abmahnung seine Pflichten nicht erfüllt. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber APICEM aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn er sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von APICEM. APICEM gestattet unter dem Vorbehalt eines schriftlichen Widerrufes die Nutzung gelieferter Vertragsgegenstände bis zur vollständigen Bezahlung. APICEM ist insbesondere zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde mit fälligen Vergütungen länger als 14 Tage in Rückstand gerät und auch nach einer von APICEM ausgesprochenen Mahnung nicht innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Mahnung die rückständige Vergütung bezahlt.

Subunternehmer
APICEM ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Subunternehmer einzuschalten, wenn dabei gewährleistet ist, dass diese dem Leistungsstandart von APICEM entsprechen.

Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen personenbezogene Daten gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergegeben werden, soweit dabei die schutzwürdigen Belange des Kunden berücksichtigt werden.

Referenzen
Der Kunde räumt APICEM das Recht ein, öffentlich darauf hinzuweisen, dass der Kunde Vertragsgegenstände von APICEM benutzt.

Verjährung
Ansprüche des Kunden verjähren, sofern APICEM nicht vorsätzlich oder arglistig gehandelt hat, in einem Jahr. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Geheimhaltung
Der Kunde ist verpflichtet, die im Programmpaket enthaltenen Informationen geheim zu halten. Jegliche Weitergabe im Ganzen oder auch in Teilen ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung durch APICEM untersagt. Im Falle der mit Zustimmung von APICEM berechtigten Weitergabe ist der Kunde verpflichtet, den Dritten zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.

Verwendung des Liefergegenstandes
Jegliche Verwendung von Liefergegenständen außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland sowie jede Verbringung ins Ausland bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von APICEM. Die Liefergegenstände unterliegen möglicherweise sowohl den deutschen als auch den US-amerikanischen Ausfuhrbeschränkungen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt APICEM, die sofortige Rückgabe des jeweiligen Liefergegenstandes Zug, um Zug gegen Bezahlung der Hälfte der erhaltenen Gegenleistung zu fordern.

Spesen
Aufwendungen für Reisen und Aufenthalte werden von APICEM gemäß der §§ 1-10 Bundesreisekostengesetz (BRKG) berechnet. Sie sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Haftung
APICEM, seine gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen haften in den Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet APICEM, seine gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet APICEM, seine gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Insoweit gilt folgendes:

(a) APICEM, seine gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen haften nicht für mittelbare oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Für den Verlust von Daten haften APICEM, seine gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

(b) Die Haftung ist dem Grunde nach beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Verwendung der Software typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 Produkthaftungsgesetz).

(c) Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf 1.000,00 €. Im Zusammenhang mit der Nutzung der Software ist der Kunde dazu verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen Sicherungskopien der Software und Seiner sonstigen Computerdaten vorzunehmen.

Sonstiges
Erfüllungsort ist München.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten.

Alle Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail oder Telefax ausreichen. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung des jeweiligen Vertrages ganz oder zum Teil undurchführbar, unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine ausfüllungsbedürftige Lücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des jeweiligen Vertrages hiervon nicht berührt. Vielmehr verpflichtet der Kunde und APICEM, anstelle der undurchführbaren oder unwirksamen Bestimmung eine angemessene Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten und dem jeweiligen Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Gleiches gilt im Fall einer Lücke.


Softwarepflegevertrag

  • APICEM bietet dem Kunden den Abschluss eines Softwarepflege- und Wartungsvertrages an. Für jeden Liefergegenstand ist ein gesonderter Vertrag abzuschließen. Soweit dem Kunden mehrere gleichartige Gegenstände von APICEM geliefert wurden, ist der Kunde verpflichtet, für jeden einzelnen Gegenstand einen gesonderten Vertrag abzuschließen. Der Abschluss für nur einen Teil der gleichartigen Gegenstände ist nicht zulässig und verpflichtet zur Nachzahlung. APICEM wartet jeweils nur die neuesten Versionen ihrer Softwareprodukte. APICEM ist nur verpflichtet, nach Freigabe einer neuen Software-Version, ältere Versionen bis zu maximal 6 Monate zu pflegen.
  • Der jeweilige Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung durch APICEM und den Kunden und hat eine feste Laufzeit von einem Jahr. Die Laufzeit verlängert sich dann jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Vertragspartner wesentliche Verpflichtungen aus dem Softwarepflegevertrag verletzt, so dass eine Fortsetzung des Vertrages für den anderen Vertragspartner unzumutbar ist.
  • Die Höhe der Vergütung für die Pflege und Wartung ist im jeweiligen Vertrag festgelegt. Die Vergütung versteht sich für jeweils ein Vertragsjahr als Festpreis. Das jährliche Entgelt ist zum jeweiligen Vertrags- oder Verlängerungsbeginn im Voraus ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Leistungen, die APICEM außerhalb des vertraglich geschuldeten Umfangs erbringt, sind gesondert zu vergüten.
  • Befindet sich der Kunde in Verzug, ist APICEM berechtigt, die Lieferung von Updates der jeweiligen Software einzustellen.
  • Vor Beginn von Wartungsarbeiten hat der Kunde folgendes sicherzustellen:
    – eine vollständige Datensicherung/Back-up des Zielsystems;
    – zur Behebung von Problemen stellt der Kunde administrativ wahlweise das Zielsystem oder Testsystem möglichst remote zur Verfügung;
    – der Kunde unterstützt alle für die Problembehandlung erforderlichen Maßnahmen von APICEM.
  • Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde die von APICEM erstellten Hinweise und Weisungen befolgen.
  • Während erforderlicher Testläufe ist ein kompetenter Ansprechpartner des Kunden anwesend. Dieser ist bevollmächtigt über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden.
  • Wenn der gemeldete Fehler von APICEM auf dem Testsystem nicht reproduzierbar ist, so ist der Kunde verpflichtet, die Reproduktion des Fehlers auf seinem System per Datenfernübertragung durch APICEM zu ermöglichen. Sofern der Fehler dennoch nicht reproduzierbar ist, kann der Kunde eine persönliche Fehleranalyse vor Ort verlangen.